Die Thüringer Landesregierung wird ihrer Vorbildfunktion gerecht und hat sich das ambitionierte Ziel gesetzt, bis 2030 klimaneutral zu arbeiten. So verlangt es der Entwurf des Thüringer Klimagesetzes (ThüKliG), der am 19.12.2017 im Kabinett beschlossen und an den Thüringer Landtag weitergeleitet wurde. Damit unterstützt der Freistaat Thüringen das von der Bundesregierung ratifizierte, im Paris Agreement von der Weltstaatengemeinschaft festgelegte, Zwei-Grad-Ziel.

Ein entsprechendes Konzept wurde dem Thüringer Kabinett im Dezember 2017 vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) vorgestellt und dort beschlossen.

Die Erhebung einer CO2-Startbilanz der Landesverwaltung dient dabei als Ausgangsbasis für die Nachverfolgung der zukünftigen Emissionsreduktionen. Das Ziel der Klimaneutralität soll primär über Maßnahmen zur Emissionsreduktion und –vermeidung erreicht werden. Eine Schlüsselstellung wird dabei die Reduktion der wärmebedingten Emissionen innehaben. Diese entstehen durch den Betrieb der Landesliegenschaften und machen einen Großteil der gesamten Emissionsbilanz aus. Im Falle wirtschaftlich oder technisch nicht vermeidbarer Restemissionen kann die Emissionskompensation als zusätzliche Maßnahme eingesetzt werden. Das soll möglichst mit regionalen Projekten im Freistaat Thüringen erfolgen.

FutureCamp war als externer Fachberater mit der Emissionsbilanzierung und Konzepterstellung betraut. Eine wichtige Säule der Projektrealisierung war die intensive Zusammenarbeit mit Vertretern aus allen Thüringer Ministerien sowie der Thüringer Staatskanzlei im Rahmen einer interministeriellen Arbeitsgruppe.

Autor: Hannah Powarcinsky
Tags:  CO2-Kompensation


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