Mit der seit 2023 geltenden EU CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) reiht sich neben der EU-Taxonomie und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) eine weitere Nachhaltigkeitsberichtspflicht ein, die zusätzliche hohe Anforderungen an Unternehmen mit sich bringt. Einen Überblick über den Regulatorikdschungel zu behalten ist eine Mammutaufgabe. Das Webinar hilft Ihnen dabei. Neben der Frage, welche Unternehmen wann von welchen Anforderungen betroffen sind, geben wir Ihnen auch einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen der letzten Monate und lassen Sie an unseren Erfahrungen teilhaben. Sie erfahren das Wichtigste über aktuelle gesetzliche Vorgaben wie die EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die EU-Taxonomie und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).

Es ist eine Mammutaufgabe, bei der sich dynamisch ändernden Regulatorik den Überblick zu behalten. Initial werden wir uns damit beschäftigen, wen welche Regulatorik ab wann betrifft und wie die einzelnen Regularien umzusetzen sind. Zusätzlich gehen wir aber auch auf aktuelle Entwicklungen der letzten Monate ein und lassen Sie an unseren Erfahrungen teilhaben.

Wer ist betroffen?

Seit dem Berichtsjahr 2017 sind in Deutschland kapitalmarktorientierte Großunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern zur Abgabe einer nicht-finanziellen Erklärung verpflichtet.

Durch die Aktualisierung dieser europaweiten Richtlinie, die am 5. Januar 2023 als CSRD in Kraft getreten ist, wird der Kreis der betroffenen Unternehmen deutlich erweitert werden. Ab 2025 müssen alle europäischen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, einer Bilanzsumme von mehr als 25 Mio. Euro und/oder einem Umsatz von über 50 Mio. Euro zu ihrer Nachhaltigkeitsleistung berichten – unabhängig von ihrer Rechtsform. Ab 2026 bzw. 2028 werden auch börsennotierte KMU mit weniger als 250 Mitarbeitern bzw. Unternehmen aus dem Nicht-EU-Ausland mit Niederlassung in der EU berichtspflichtig.

Auch inhaltlich sieht die EU-Kommission deutliche Verschärfungen vor. Welche dies sein werden und ob Ihr Unternehmen betroffen ist, erfahren Sie in unserem Webinar.


Schwerpunkte:
  • Aktuelle gesetzliche Anforderungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD, EU-Taxonomie, LkSG)
  • Klärung der Scopes und Umsetzung der einzelnen Regularien
  • Updates zu den Regularien aus den letzten Monate
  • Ausblick und aktueller Stand von zukünftig geltenden Regularien wie der CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) und der EU Deforestation Regulation


Termin

15.05.2024 | 13:30-16:00 FutureCamp Akademie Webinar: Gesetzliche Anforderungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung – Status Quo und Update - Online-Live-Schulung mit dem Webkonferenztool MS-Teams


Teilnahmebedingungen:

Im Teilnahmebetrag für das Webinar von 200 € zzgl. 19 % MwSt. sind die Tagungsunterlagen enthalten. Der Teilnahmebetrag ist nach Erhalt der Rechnung fällig. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung. Eine schriftliche Stornierung ist bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Danach wird die Hälfte des Teilnahmebetrags fällig. Gerne können Sie ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer benennen. Programmänderungen aus dringendem Anlass behalten wir uns vor.


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